Ja, eine Abfindung ist in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Wenn Sie im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder eines gerichtlichen Vergleichs eine Abfindung erhalten, müssen Sie diesen Betrag in Ihrer Einkommensteuererklärung als außerordentliche Einkünfte angeben. Die Auszahlung ist nicht sozialversicherungspflichtig, aber sie unterliegt der Lohn- bzw. Einkommensteuer gemäß § 34 Einkommensteuergesetz (EStG).

Die gute Nachricht: Um eine übermäßige steuerliche Belastung zu vermeiden, können Abfindungen unter bestimmten Bedingungen ermäßigt besteuert werden – mithilfe der sogenannten Fünftelregelung. Diese Regelung bewirkt, dass die Abfindung so behandelt wird, als sei sie auf fünf Jahre verteilt, auch wenn sie in einer Summe ausgezahlt wird. Dadurch wird der progressive Steuersatz abgefedert, und die Steuerlast sinkt. Voraussetzung dafür ist, dass die Abfindung „zusammengeballt“ – also in einem Kalenderjahr – ausgezahlt wird.

Ein Beispiel: Sie erhalten nach einer Kündigung im Januar eine Abfindung von 30.000 Euro. Diese wird vollständig im selben Jahr gezahlt. Ohne Fünftelregelung müssten Sie den vollen Betrag auf Ihren Jahreseinkommensteuersatz versteuern. Mit Anwendung der Fünftelregelung kann sich der effektive Steuersatz deutlich verringern.

Wichtig: Die Fünftelregelung muss nicht ausdrücklich im Aufhebungsvertrag geregelt sein, sie wird vom Finanzamt im Rahmen der Steuerveranlagung geprüft. Dennoch empfiehlt es sich, im Vertrag zu dokumentieren, dass es sich um eine außerordentliche Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes handelt (§ 24 Nr. 1a EStG), um die Anwendung zu erleichtern.

Bitte beachten Sie: Eine steuerfreie Abfindung – wie sie in manchen Ländern möglich ist – gibt es im deutschen Steuerrecht nicht. Auch eine Ratenzahlung der Abfindung kann dazu führen, dass die Voraussetzungen für die Fünftelregelung entfallen, was sich negativ auf Ihre Steuerlast auswirkt.

Wenn Sie eine hohe Abfindung erhalten oder planen, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, empfehle ich dringend, frühzeitig steuerlichen und rechtlichen Rat einzuholen. So können Sie sicherstellen, dass die Gestaltung des Vertrags steuerlich optimal erfolgt. Gerne berate ich Sie dazu eingehend, um Ihre Ansprüche rechtssicher und steuerlich vorteilhaft durchzusetzen.