Was Sie jetzt beachten sollten
Ein Aufhebungsvertrag kann auf den ersten Blick wie eine unkomplizierte Lösung wirken – vor allem, wenn er vom Arbeitgeber freundlich präsentiert oder mit einer Abfindung verknüpft wird. Doch gerade hier lauern häufig rechtliche Fallstricke, die langfristige Nachteile mit sich bringen können. Anders als bei einer Kündigung entfällt bei einem unterschriebenen Aufhebungsvertrag der Kündigungsschutz, und es besteht ein erhöhtes Risiko für eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld gemäß § 159 SGB III. Zudem enthalten viele Verträge Klauseln zu Freistellung, Resturlaub, Abgeltung und Zeugnis, die nicht immer zu Ihrem Vorteil formuliert sind. Ich prüfe Ihren Aufhebungsvertrag juristisch fundiert, zeige Ihnen optimierbare Regelungen, unterstütze Sie bei Nachverhandlungen und stelle sicher, dass Sie nicht voreilig unterschreiben, sondern rechtlich abgesichert entscheiden. So schützen Sie nicht nur Ihre Ansprüche – sondern auch Ihre berufliche Zukunft.

Ein Vertrag mit Folgen – klug handeln statt schnell unterschreiben
Auch „einvernehmlich“ kann nachteilig sein
Viele Arbeitnehmende unterschreiben einen Aufhebungsvertrag im Vertrauen auf Fairness – und übersehen dabei rechtliche Risiken. Einmal unterschrieben, ist der Vertrag wirksam (§ 623 BGB) und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Ich prüfe, ob Ihre Abfindung fair ist, ob Sperrzeiten drohen (§ 159 SGB III) und ob sich Formulierungen zu Freistellung oder Zeugnis für Sie nachteilig auswirken. So vermeiden Sie Fehler – und sichern sich ab, bevor Sie unterschreiben.
So begleite ich Sie durch die Vertragsprüfung
Ein Aufhebungsvertrag wirkt oft harmlos – doch die Auswirkungen können gravierend sein. Deshalb ist es wichtig, dass jede Klausel sorgfältig geprüft, rechtlich eingeordnet und auf Ihre individuelle Situation abgestimmt wird. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Vertragsinhalte transparent zu verstehen, Risiken rechtzeitig zu erkennen und bei Bedarf aktiv gegenzusteuern. Ob es um eine faire Abfindung, eine klare Regelung der Freistellung, ein wohlwollendes Zeugnis oder um steuerliche und sozialrechtliche Folgen geht – ich sorge dafür, dass Ihre Interessen umfassend berücksichtigt werden. Ziel ist es, gemeinsam eine rechtssichere, faire und zukunftsfähige Lösung zu erarbeiten – entweder durch präzise Korrekturen, durchdachte Nachverhandlungen oder eine auf Augenhöhe geführte Kommunikation mit dem Arbeitgeber.
Ihren Vertrag analysieren
Ich lese zwischen den Zeilen und kläre, was wirklich geregelt ist – und was fehlt.
Gestellte Bedingungen bewerten
Ich prüfe Abfindung, Beendigungszeitpunkt, Freistellung und Zusatzvereinbarungen.
Verhandlungsstrategie entwickeln
Ich bereite Sie auf Gespräche mit dem Arbeitgeber vor oder übernehme die Kommunikation.
Langfristige Folgen beachten
Ich berücksichtige auch sozialversicherungs- und steuerrechtliche Auswirkungen.

Ihr Vertrag schützt Sie – nicht nur den Arbeitgeber
Ein Aufhebungsvertrag ist mehr als nur eine formelle Einigung – er regelt die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses mit weitreichenden Konsequenzen. Dabei sollten Ihre Interessen als Beschäftigte:r ebenso berücksichtigt werden wie die des Unternehmens. Ich prüfe für Sie, ob alle vertraglichen Regelungen zu Abfindung, Kündigungsfrist, Freistellung, Urlaubsanspruch und Zeugnis sachgerecht und rechtlich zulässig sind – und wo gegebenenfalls Nachbesserungen oder Klarstellungen erforderlich sind. Einseitig formulierte Klauseln, unklare Vereinbarungen oder versteckte Nachteile können sich langfristig auswirken – auf Ihre Finanzen, Ihre sozialversicherungsrechtliche Situation und Ihre berufliche Perspektive. Ich unterstütze Sie dabei, einen Vertrag zu gestalten, der nicht nur formal korrekt, sondern auch strategisch sinnvoll ist – mit Blick auf Ihre Absicherung, Ihre Zukunft und Ihre persönliche Lebenssituation.

Ihre Entscheidung – rechtlich abgesichert
Einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, sollte niemals aus Zeitdruck oder Unsicherheit erfolgen. Ich zeige Ihnen, welche rechtlichen, finanziellen und sozialen Auswirkungen jede einzelne Klausel haben kann – z. B. im Hinblick auf eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III), Steuern auf die Abfindung, das Enddatum der Beschäftigung oder Ihre Rechte im Bewerbungsprozess. Sie erhalten von mir eine klare, verständliche Einschätzung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Wir besprechen gemeinsam, ob eine Unterschrift sinnvoll ist, ob eine Nachverhandlung möglich oder ob ein ganz anderer Weg besser zu Ihrer Zielsetzung passt. So treffen Sie Ihre Entscheidung nicht „aus dem Bauch heraus“, sondern mit rechtlicher Klarheit, Sicherheit und Weitblick – und behalten die Kontrolle über Ihre berufliche Zukunft.
Meine Kanzlei vs. Schnellunterschrift – der Unterschied zählt
Ein kurzer Blick auf den Vertrag reicht nicht – oft ist genau das der Fehler. Ich vergleiche für Sie, was mit und ohne Prüfung auf dem Spiel steht:
