Die wichtigsten Fakten zur Kündigungsschutzklage im Überblick

Eine Kündigung ist nicht automatisch wirksam – und schon gar nicht immer rechtlich zulässig. Damit Sie Ihre Chancen richtig einschätzen können, finden Sie hier die wichtigsten Punkte zur Kündigungsschutzklage, den Fristen und Ihren möglichen Zielen.

Vom ersten Kontakt bis zum Urteil an Ihrer Seite

Ihre Rechte – strategisch durchgesetzt

Nicht jede Klage führt zurück zum alten Arbeitsplatz. Viele Mandant:innen wollen stattdessen eine Abfindung oder ein gutes Zeugnis. Ich entwickle mit Ihnen die passende Strategie für Ihre Situation – rechtssicher, realistisch, entschlossen.

Der Auflauf Ihrer Kündigungsschutzklage

Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage ist gesetzlich geregelt und beginnt mit einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung – geregelt in § 4 KSchG. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie unrechtmäßig war. Ich reiche Ihre Klage fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht ein und begleite Sie durch das Verfahren. Der erste Schritt ist der Gütetermin gemäß § 54 ArbGG, bei dem das Gericht eine einvernehmliche Lösung anstrebt – etwa durch Abfindung, Zeugnis oder Weiterbeschäftigung. Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin nach § 57 ArbGG, in dem die Rechtmäßigkeit der Kündigung genau geprüft wird. Dabei geht es um Fragen wie: Gab es einen sozial gerechtfertigten Grund? Wurden Fristen eingehalten? Besteht ein besonderer Kündigungsschutz? Möglich ist am Ende die Wiedereinstellung, ein Vergleich mit Abfindung oder die Bestätigung der Kündigung. Ich stehe Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite – mit klarem rechtlichen Blick und einer Strategie, die nicht nur Ihre Rechte, sondern auch Ihre berufliche Zukunft sichert.

Erstberatung

Wir besprechen Ihre Kündigung, prüfen Fristen und bewerten die Erfolgsaussichten gemeinsam.

Klage einreichen

Ich formuliere Ihre Klage und reiche sie fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht ein.

Gütetermin

Im ersten Gerichtstermin prüfen wir Vergleichsmöglichkeiten – z. B. Abfindung oder Zeugnis.

Kammertermin

Kommt kein Vergleich zustande, vertrete ich Ihre Interessen entschlossen vor der Kammer.

Ziele einer Kündigungsschutzklage verstehen

Eine Kündigungsschutzklage bedeutet nicht automatisch, dass man unbedingt zurück in den alten Job möchte. Für viele Mandant:innen geht es vielmehr um eine faire Lösung: eine angemessene Abfindung, ein wohlwollendes Arbeitszeugnis oder eine rechtliche Klärung der Kündigungssituation. Je nach Ausgangslage kann das Ziel sein, das Arbeitsverhältnis zu retten – oder einen sauberen, geregelten Abschluss zu erreichen. Ich helfe Ihnen dabei, realistische Ziele zu definieren und eine juristisch sinnvolle Strategie zu entwickeln. Gemeinsam klären wir: Welche Optionen gibt es? Wo bestehen Risiken? Und was ist für Sie persönlich wie beruflich die beste Lösung? Ob Abfindungsverhandlung, Wiedereinstellung oder Vergleich – ich setze mich dafür ein, dass Sie nicht nur rechtlich abgesichert, sondern auch menschlich gut beraten sind.

Ein frühzeitiges Handeln verschafft Ihnen klare Vorteile im Verfahren

Bei einer Kündigung zählt jede Stunde: Wer sich zu spät um rechtlichen Beistand bemüht, riskiert den Verlust wichtiger Rechte. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen – geregelt in § 4 KSchG. Ich sichere für Sie diese Frist, bewerte die Erfolgsaussichten Ihrer Klage und erkenne früh, ob Formfehler oder inhaltliche Schwächen in der Kündigung vorliegen. Ein rechtzeitiges Handeln erlaubt es mir, strategisch zu reagieren, ggf. Vergleichsangebote zu prüfen und Ihre Position bestmöglich zu stärken – noch bevor der Gütetermin angesetzt ist. Mit mir an Ihrer Seite handeln Sie nicht aus Unsicherheit, sondern mit einem klaren Plan: fundiert, zielgerichtet und auf Ihre Situation abgestimmt. Frühzeitige Beratung erhöht nicht nur die Chancen auf Wiedereinstellung oder Abfindung, sondern verschafft Ihnen auch Sicherheit im gesamten Verfahren.

Meine Kanzlei vs. vorschnelles Akzeptieren – der Unterschied zählt

Viele Betroffene zögern oder handeln ohne rechtlichen Beistand – und verschenken wertvolle Chancen. Ich zeige Ihnen, was möglich ist, wenn Sie Ihre Rechte kennen und konsequent durchsetzen.

  • Gründliche Prüfung der Kündigung nach § 1 KSchG

  • Einhaltung der 3-Wochen-Frist (§ 4 KSchG)

  • Bewertung von Weiterbeschäftigung oder Abfindung

  • Persönliche Begleitung vom Gütetermin bis zur Entscheidung

  • Strategie auf Augenhöhe – kein Automatismus

  • Fachlich fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgschancen

  • Schutz vor Sperrzeiten und rechtlichen Nachteilen

  • Realistische Verhandlung von Abfindung & Zeugnis

Ohne anwaltliche Unterstützung

  • Risiko des Fristversäumnisses und Rechtsverlusts

  • Kein Überblick über Erfolgschancen oder Alternativen

  • Arbeitgeber bestimmt Bedingungen ohne Gegenwehr

  • Kein Druckmittel für Abfindung oder Zeugnis

  • Unsicherheit bei Verfahrensablauf und Formalien

  • Mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III)

  • Unklare Folgen für Lebenslauf und berufliche Zukunft

  • Keine Möglichkeit, Einfluss auf das Ergebnis zu nehmen

Jetzt Termin vereinbaren!

Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abfindung – ich berate Sie persönlich, klar und lösungsorientiert. Warten Sie nicht zu lange: Viele Fristen laufen ab dem Tag des Zugangs. Jetzt Termin vereinbaren und unverbindlich beraten lassen.

Vertrauen Sie auf meine persönliche Rechtsberatung in Erkner

z. B. Kündigungsdatum, Arbeitgeber, Art der Kündigung

Weitere Leistungen im Arbeitsrecht

Abfindung durchsetzen

Ich prüfe Ihre Chancen auf eine Abfindung und verhandle mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe.

Fristlose Kündigung prüfen

Ich analysiere Ihre Situation und gehe rechtlich gegen unrechtmäßige Kündigungen vor.

Aufhebungsvertrag bewerten

Ich begleite Sie bei Aufhebungsverträgen und sorge für faire und sichere Regelungen.