Als Arbeitnehmer:in haben Sie grundsätzlich kein gesetzlich verankertes Anrecht auf eine Abfindung, es sei denn, dies ist im Tarifvertrag, Sozialplan oder durch gerichtlichen Vergleich geregelt. Dennoch ist es in der Praxis häufig möglich, eine Abfindung erfolgreich zu verhandeln, insbesondere im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag oder einer drohenden Kündigung. Entscheidend ist dabei, mit einer guten Verhandlungsstrategie und einer fundierten rechtlichen Einschätzung in das Gespräch zu gehen.

Die besten Chancen auf eine Abfindung bestehen, wenn der Arbeitgeber rechtliche Unsicherheiten vermeiden möchte – etwa bei einer zweifelhaften Kündigung, einer geplanten Umstrukturierung oder wenn ein:e Arbeitnehmer:in besonders gut sozial geschützt ist (z. B. lange Betriebszugehörigkeit, Kinder, Schwerbehinderung). Viele Unternehmen sind in solchen Fällen bereit, eine Abfindung zu zahlen, um langwierige Kündigungsschutzprozesse zu vermeiden.

Als Faustformel für die Höhe einer Abfindung dient oft: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Das ist jedoch kein verbindlicher Maßstab. In der Praxis kann die Höhe stark variieren – je nach Verhandlungsgeschick, rechtlicher Ausgangslage, Unternehmensgröße oder Interessenlage des Arbeitgebers.

Besonders wichtig ist es, die Gesamtsituation realistisch einzuschätzen: Ist die Kündigung sozial gerechtfertigt? Gibt es Formfehler? Besteht Aussicht auf Erfolg bei einer Kündigungsschutzklage? Nur wer hier gut informiert ist, kann überzeugend verhandeln.

Aus genau diesem Grund ist es dringend zu empfehlen, die Abfindungsverhandlungen von einer spezialisierten Anwältin oder einem Anwalt für Arbeitsrecht begleiten zu lassen. Ein:e Anwalt:in kennt die rechtlichen Spielräume, weiß, welche Argumente in der Praxis erfolgreich sind, und kann die Verhandlungen auch taktisch so führen, dass Ihre Interessen bestmöglich durchgesetzt werden. Ohne juristische Unterstützung laufen viele Arbeitnehmer:innen Gefahr, eine zu niedrige Abfindung oder ungünstige Vertragsbedingungen zu akzeptieren – etwa durch Klauseln, die zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen können (§ 159 SGB III).

Zusammengefasst: Wenn Sie als Arbeitnehmer:in eine Abfindung verhandeln möchten, sollten Sie sich vorher rechtlich beraten lassen. Eine gute Vorbereitung, verbunden mit professioneller Unterstützung, erhöht Ihre Chancen auf eine faire und steuerlich optimierte Abfindung erheblich. Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihre individuellen Möglichkeiten zu prüfen und eine für Sie vorteilhafte Lösung zu erreichen.