Die Höhe einer Abfindung hängt in Deutschland nicht von einem festen gesetzlichen Anspruch ab, sondern wird in der Praxis verhandelt – oft im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens, einer außergerichtlichen Einigung oder eines Aufhebungsvertrags. Zwar gibt es keine allgemeingültige Formel, dennoch hat sich ein grober Orientierungswert etabliert:

0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit

Diese Formel ist in § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gesetzlich verankert, wenn der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung anbietet – unter der Bedingung, dass Sie keine Kündigungsschutzklage einreichen.

In der Praxis können Abfindungen jedoch deutlich höher oder niedriger ausfallen – je nachdem, wie stark Ihre Verhandlungsposition ist. Einflussfaktoren sind zum Beispiel:

  • Ihre Betriebszugehörigkeit
  • Ihr Alter und sozialer Status
  • Schwerbehinderung oder Elternzeit
  • ob Sonderkündigungsschutz besteht
  • die Aussichten auf Erfolg in einem Kündigungsschutzprozess
  • die wirtschaftliche Situation des Unternehmens
  • ob es einen Sozialplan oder Tarifvertrag gibt

Ein Beispiel: Sie arbeiten seit 12 Jahren im Unternehmen, verdienen monatlich 3.500 Euro brutto und erhalten eine betriebsbedingte Kündigung. Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen eine Abfindung nach § 1a KSchG an:

12 Jahre × 0,5 × 3.500 Euro = 21.000 Euro Abfindung

Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wäre möglicherweise auch ein höherer Betrag verhandelbar – insbesondere, wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist oder das Unternehmen an einer schnellen und risikolosen Trennung interessiert ist.

Bitte beachten Sie: Abfindungen sind steuerpflichtig, unterliegen aber nicht der Sozialversicherungspflicht. Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, kann unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Fünftelregelung (§ 34 EStG) angewendet werden – vor allem dann, wenn die Zahlung in einem Kalenderjahr erfolgt und außerordentlich ist.

Da Abfindungsregelungen oft nicht eindeutig im Vertrag oder im Gesetz geregelt sind, empfehle ich Ihnen, Ihre individuellen Ansprüche fachkundig prüfen zu lassen. Eine gute Verhandlungsführung – gestützt auf rechtliches Wissen – kann zu deutlich besseren Ergebnissen führen. Gerne berate ich Sie dazu eingehend und unterstütze Sie bei der Abwicklung oder Durchsetzung Ihrer Abfindungsansprüche.