Als Arbeitnehmer:in haben Sie nicht nur Rechte, sondern auch eine Reihe von rechtlich verbindlichen Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag sowie aus den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ergeben – insbesondere aus § 611a BGB (Vertragstypische Pflichten beim Arbeitsvertrag) und § 241 BGB (Pflichten aus dem Schuldverhältnis).

Die zentrale Pflicht besteht in der Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung. Sie sind verpflichtet, die Ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig, zuverlässig und pünktlich auszuführen – und zwar in dem Umfang und zu den Zeiten, wie sie im Arbeitsvertrag oder im Rahmen Ihres Weisungsrechts geregelt sind.

Darüber hinaus haben Sie verschiedene Nebenpflichten, die für ein störungsfreies Arbeitsverhältnis essenziell sind:

  • Treuepflicht: Sie müssen die Interessen Ihres Arbeitgebers wahren, z. B. durch Vermeidung von Konkurrenzhandlungen und die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
  • Anzeigepflicht bei Krankheit: Sie sind verpflichtet, sich im Krankheitsfall unverzüglich krank zu melden und spätestens ab dem vierten Kalendertag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (§ 5 EFZG).
  • Rücksichtnahmepflicht: Sie dürfen Ihre Kolleg:innen nicht beleidigen, diskriminieren oder in ihrer Arbeit behindern.
  • Meldepflichten: Bei Gefahrensituationen oder Arbeitsunfällen müssen Sie diese unverzüglich melden.
  • Verschwiegenheitspflicht: Vertrauliche Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, dürfen Sie nicht an Dritte weitergeben – auch nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Arbeitsmittel und Eigentum: Sie sind verpflichtet, mit zur Verfügung gestellten Geräten und Materialien sorgsam und zweckgemäß umzugehen.

Ein Beispiel: Sie arbeiten im Kundenservice und haben Zugang zu internen Daten. Ihre Pflicht ist nicht nur die kompetente Betreuung der Kunden, sondern auch der vertrauliche Umgang mit personenbezogenen Informationen. Die Weitergabe solcher Daten an unbefugte Dritte kann nicht nur zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen (z. B. Abmahnung oder Kündigung), sondern auch strafbar sein (§ 17 UWG).

Verstöße gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten können unterschiedliche Konsequenzen haben – angefangen bei einer Abmahnung, über Schadensersatzforderungen bis hin zur (auch fristlosen) Kündigung, je nach Schwere des Pflichtverstoßes.

Fazit: Ihre Pflichten als Arbeitnehmer:in gehen über die reine Erbringung der Arbeitsleistung hinaus. Sie sind Teil eines gegenseitigen Vertrauensverhältnisses, das durch Verlässlichkeit, Loyalität und rechtstreues Verhalten geprägt sein sollte. Falls Sie unsicher sind, ob bestimmte Handlungen zulässig oder pflichtwidrig sind – etwa bei Nebentätigkeiten, Krankmeldungen oder Kündigungsabsichten – berate ich Sie dazu gerne eingehend, um unnötige Konflikte mit dem Arbeitgeber zu vermeiden oder rechtlich abzusichern.