Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, bedeutet das in der Regel, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen mit sofortiger Wirkung kündigt – ohne Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist. Diese Form der Kündigung ist für Arbeitnehmer:innen oft ein Schock, denn sie hat erhebliche rechtliche, finanzielle und persönliche Folgen. Die gute Nachricht: Sie müssen diese Entscheidung nicht einfach hinnehmen.

Zunächst sollten Sie wissen, dass eine fristlose Kündigung nur dann wirksam ist, wenn ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB vorliegt. Das bedeutet: Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses muss für den Arbeitgeber unzumutbar sein. Darüber hinaus muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen worden sein (§ 626 Abs. 2 BGB). Viele fristlose Kündigungen scheitern in der Praxis an diesen strengen Voraussetzungen – etwa weil kein wichtiger Grund vorlag oder weil die Frist nicht eingehalten wurde.

Wenn Sie gegen eine fristlose Kündigung vorgehen möchten, sollten Sie unverzüglich handeln. Sie haben nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben – gerechnet ab dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist (§ 4 Kündigungsschutzgesetz – KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie inhaltlich unzulässig war.

Ein Widerspruch beim Arbeitgeber allein reicht nicht aus – nur eine formelle Klage kann Ihre Rechte sichern. Ziel der Klage kann es sein, dass:

  • die Kündigung für unwirksam erklärt wird,
  • Sie weiterbeschäftigt werden,
  • das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt endet (z. B. durch Vergleich),
  • Sie eine Abfindung erhalten,
  • oder ein besseres Arbeitszeugnis vereinbart wird.

Darüber hinaus sollten Sie sich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu riskieren – auch dann, wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen.

Ein Beispiel: Sie erhalten eine fristlose Kündigung wegen angeblichen Arbeitszeitbetrugs. Sie bestreiten den Vorwurf und erheben rechtzeitig Kündigungsschutzklage. Im Verfahren stellt sich heraus, dass Ihr Arbeitgeber keine ausreichenden Beweise hat und Ihnen nie zuvor eine Abmahnung erteilt wurde. Das Gericht erklärt die fristlose Kündigung für unwirksam und Sie erhalten eine Abfindung – oder dürfen auf Wunsch weiterbeschäftigt werden.

Fazit: Gegen eine fristlose Kündigung können Sie sich effektiv zur Wehr setzen – wenn Sie schnell reagieren und rechtlich fundiert vorgehen. Eine anwaltliche Prüfung ist dabei dringend zu empfehlen, da bereits kleine Formfehler oder inhaltliche Schwächen die Kündigung zu Fall bringen können. Gerne berate ich Sie dazu eingehend, prüfe die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung und vertrete Sie außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht – kompetent, diskret und mit Blick auf Ihre Interessen.