Ein Zwischenzeugnis ist ein Arbeitszeugnis, das während des laufenden Arbeitsverhältnisses auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgestellt wird. Es gibt Ihnen als Arbeitnehmer:in die Möglichkeit, sich während der Beschäftigung eine bewertende Einschätzung Ihrer bisherigen Arbeitsleistung und Ihres Verhaltens ausstellen zu lassen, ohne dass das Arbeitsverhältnis beendet ist. Ein Zwischenzeugnis unterscheidet sich somit von einem Endzeugnis, das beim Austritt aus dem Unternehmen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird.

Wann kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen?

Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht, jederzeit ein Zwischenzeugnis zu verlangen, allerdings nur unter bestimmten Umständen. Diese können sein:

  • Bevorstehende Veränderungen im Arbeitsverhältnis: Wenn Sie befördert werden oder sich Ihr Aufgabenbereich ändert, können Sie ein Zwischenzeugnis anfordern, um Ihre Leistung und Ihre Verantwortlichkeiten vor der Änderung festzuhalten.
  • Unzufriedenheit mit dem Arbeitsumfeld: Falls Sie den Eindruck haben, dass Ihre Leistungen im Unternehmen nicht ausreichend gewürdigt werden, kann ein Zwischenzeugnis Klarheit schaffen und Ihnen bei einer späteren Karriereplanung oder Bewerbung helfen.
  • Angedachte berufliche Neuorientierung: Auch wenn Sie sich im Berufsumfeld umorientieren möchten oder Gespräche mit anderen Unternehmen führen, kann ein Zwischenzeugnis Ihnen helfen, Ihre bisherige Leistung zu dokumentieren und im Falle eines Stellenwechsels eine günstige Referenz zu haben.
  • Veränderung der persönlichen Lebenssituation: Falls sich bei Ihnen aus privaten oder gesundheitlichen Gründen etwas verändert (z. B. eine längere Auszeit wegen Krankheit oder familiärer Verpflichtungen), kann das Zwischenzeugnis ein hilfreiches Dokument für die spätere Rückkehr oder Neuorientierung im Arbeitsmarkt darstellen.

Ein Arbeitnehmer hat kein rechtliches Anrecht auf ein Zwischenzeugnis, wenn er dieses nur zur Überprüfung der eigenen Leistung verlangt. Die oben genannten Situationen sind jedoch die gängigsten, bei denen das Anrecht auf ein Zwischenzeugnis aus Gründen der Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit gegeben ist.