Es ist grundsätzlich möglich, eine Abfindung im Aufhebungsvertrag selbst zu verhandeln. Allerdings würde ich Ihnen davon eher abraten, dies ohne rechtliche Beratung zu tun. Der Grund dafür ist, dass die Höhe der Abfindung und die Bedingungen der Vereinbarung oftmals komplex sind und von verschiedenen Faktoren abhängen, die Sie möglicherweise nicht vollständig überblicken.
Ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende rechtliche Konsequenzen haben. Wenn Sie die Abfindung ohne rechtliche Unterstützung verhandeln, riskieren Sie, dass Sie eine geringere Abfindung erhalten, als Ihnen möglicherweise zusteht. Zudem könnte es sein, dass der Vertrag andere wichtige Aspekte wie die steuerliche Behandlung oder Zustimmungen zu zukünftigen Verpflichtungen (wie Wettbewerbsverboten oder Geheimhaltungsvereinbarungen) enthält, die Sie unter Umständen nachteilig beeinflussen können.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass Sie durch die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags in der Regel auf das Recht verzichten, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, was Ihnen die Möglichkeit nimmt, die Kündigung vor Gericht anzufechten, falls diese unrechtmäßig ist. Daher sollte genau geprüft werden, ob das Angebot einer Abfindung tatsächlich fair ist und ob der Vertrag für Sie vorteilhaft ist.
Eine rechtliche Beratung kann sicherstellen, dass Sie alle relevanten Faktoren in Ihre Verhandlung einbeziehen und keine Fehler machen, die später nachteilig für Sie sind. In vielen Fällen wird eine Abfindung im Aufhebungsvertrag zwar angeboten, aber die Höhe ist oft verhandelbar, und Sie haben die Möglichkeit, mit Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht ein besseres Ergebnis zu erzielen.
Zusammengefasst: Während es möglich ist, eine Abfindung im Aufhebungsvertrag selbst zu verhandeln, würde ich Ihnen empfehlen, dies nicht ohne rechtliche Unterstützung zu tun, um sicherzustellen, dass Sie nicht nur eine faire Abfindung, sondern auch insgesamt einen für Sie rechtlich sicheren Vertrag abschließen.