Ja, Sie können beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags ausdrücklich eine Bedenkzeit verlangen – und es ist sogar dringend zu empfehlen, dies zu tun. Denn auch wenn der Aufhebungsvertrag eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt, handelt es sich rechtlich um eine Vertragsverhandlung, bei der keine Partei zur sofortigen Unterschrift verpflichtet ist.

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Aufhebungsvertrag sofort zu unterschreiben. Wenn Sie unter Zeitdruck gesetzt werden oder sich überrumpelt fühlen, kann dies sogar rechtlich relevant werden – insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung (§ 123 BGB) oder unzulässiger Drucksituation. Gerichte erkennen zunehmend an, dass eine „Überrumpelung“ in solchen Fällen zur Unwirksamkeit des Vertrags führen kann.

Sie haben jederzeit das Recht zu sagen:
„Ich möchte den Vertrag prüfen und mich ggf. rechtlich beraten lassen.“

Ein seriöser Arbeitgeber wird Ihnen diese Bedenkzeit gewähren – meist 1 bis 3 Tage oder auch länger. Besteht der Arbeitgeber auf eine sofortige Unterschrift, sollten bei Ihnen alarmierende Signale angehen. Denn oft geht es im Aufhebungsvertrag um wichtige Fragen, wie:

  • Erhalte ich eine Abfindung – und in welcher Höhe?
  • Kommt es zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III)?
  • Wie steht es um den Zeugnisanspruch?
  • Werde ich freigestellt oder muss ich weiterarbeiten?
  • Was passiert mit Resturlaub und Überstunden?

Die Antwort auf diese Fragen hat zum Teil langfristige finanzielle Konsequenzen. Ein überhastet unterzeichneter Vertrag kann nicht nur steuerlich oder sozialversicherungsrechtlich nachteilig sein, sondern unter Umständen sogar den Anspruch auf Arbeitslosengeld verzögern oder mindern.

Zusammengefasst:
Sie dürfen und sollten beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags immer eine Bedenkzeit verlangen, um den Vertrag in Ruhe zu prüfen – idealerweise gemeinsam mit einer anwaltlichen Beratung. Lassen Sie sich nicht zu einer spontanen Unterschrift drängen, insbesondere nicht in persönlichen Gesprächen mit der Personalabteilung oder Vorgesetzten. Gerne prüfe ich für Sie, ob der Vertrag fair und rechtlich korrekt formuliert ist – und helfe Ihnen, Ihre Verhandlungsposition zu stärken.