Ein Arbeitsvertrag muss grundsätzlich nicht schriftlich abgeschlossen werden, da er auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln zustande kommen kann. Das bedeutet, dass bereits durch die Aufnahme der Arbeit oder die ausdrückliche Zusage eines Arbeitgebers, eine Beschäftigung aufzunehmen, ein Arbeitsvertrag wirksam zustande kommen kann. Auch wenn viele Arbeitsverhältnisse in der Praxis schriftlich festgehalten werden, ist dies rechtlich nicht zwingend erforderlich.

Dennoch empfiehlt es sich sehr, den Arbeitsvertrag schriftlich zu schließen, um Rechtssicherheit für beide Parteien zu gewährleisten und spätere Missverständnisse oder rechtliche Konflikte zu vermeiden. Ein schriftlicher Vertrag stellt klar, welche Arbeitsbedingungen gelten, und bietet eine zentrale Grundlage für die Klärung von Rechten und Pflichten. Auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen über die Arbeitsbedingungen oder Kündigungsfristen ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag von entscheidender Bedeutung.

Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Arbeitgeber jedoch, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen, wenn der Arbeitsvertrag mündlich abgeschlossen wurde. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:

  • Name und Anschrift der Vertragspartner,
  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses,
  • Arbeitsort und Tätigkeitsbeschreibung,
  • Vergütung und Arbeitszeiten,
  • Urlaub und Kündigungsfristen.

Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Angaben spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen. Fehlt eine schriftliche Vereinbarung, kann dies dazu führen, dass der Arbeitgeber in Beweisnot gerät, falls es zu rechtlichen Streitigkeiten kommt.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer nimmt eine Stelle ohne schriftlichen Vertrag an, aber es gibt ein mündliches Abkommen über das Gehalt und die Arbeitszeiten. Später entstehen Konflikte über die Arbeitszeitregelung. Ein schriftlicher Vertrag würde klare Antworten auf diese Streitpunkte geben und den Arbeitnehmer absichern.

Fazit:
Obwohl der Abschluss eines Arbeitsvertrags nicht zwingend schriftlich erfolgen muss, ist es immer ratsam, einen schriftlichen Vertrag zu schließen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und spätere Konflikte zu vermeiden. Wenn der Vertrag nur mündlich geschlossen wurde, sind Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten. Gerne berate ich Sie, wenn Unsicherheiten über die Bedingungen eines bestehenden oder geplanten Arbeitsvertrags bestehen.