Nein, Sie sind nicht verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag ist immer eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber und darf nicht einseitig durchgesetzt werden. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen einen solchen Vertrag vorschlagen – aber Sie können frei entscheiden, ob Sie ihn annehmen oder ablehnen.

Ein Aufhebungsvertrag unterscheidet sich wesentlich von einer Kündigung. Während eine Kündigung einseitig erfolgt (also vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ohne Zustimmung der Gegenseite ausgesprochen werden kann), bedarf ein Aufhebungsvertrag der gegenseitigen Zustimmung. Diese Vereinbarung muss gemäß § 623 BGB zudem schriftlich erfolgen. Eine mündliche oder elektronische Zustimmung – etwa per E-Mail – ist nicht wirksam.

Ob es für Sie sinnvoll ist, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, hängt stark von der konkreten Situation ab. Zwar bietet ein solcher Vertrag Flexibilität – etwa bei einem früheren Austrittsdatum oder der Vereinbarung einer Abfindung –, gleichzeitig birgt er aber auch rechtliche Risiken. Besonders kritisch kann ein Aufhebungsvertrag in Bezug auf das Arbeitslosengeld sein: Die Agentur für Arbeit kann dies als freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes werten, was zu einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen führen kann (§ 159 Abs. 1 SGB III).

Auch andere Punkte wie die Zeugnisregelung, die Abgeltung von Urlaub oder Wettbewerbsverbote sollten in einem Aufhebungsvertrag genau geregelt sein. Häufig entstehen später Streitigkeiten, weil Arbeitnehmer:innen unter Zeitdruck oder ohne ausreichende Prüfung voreilig unterschreiben. Bitte lassen Sie sich deshalb nicht zu einer schnellen Entscheidung drängen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Sie werden von Ihrem Arbeitgeber zu einem kurzfristigen Gespräch gebeten, in dem Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird – mit der Bitte, diesen sofort zu unterzeichnen. Das sollten Sie keinesfalls tun. Sie haben das Recht, den Vertrag mitzunehmen, in Ruhe zu prüfen und sich rechtlich beraten zu lassen.

Ein Aufhebungsvertrag kann ein sinnvolles Instrument sein – insbesondere dann, wenn die berufliche Trennung einvernehmlich und fair gestaltet werden soll. Aber gerade wegen möglicher Nachteile sollten Sie einen solchen Vertrag niemals ungeprüft unterzeichnen. Gerne berate ich Sie dazu eingehend, prüfe Ihre Rechte und unterstütze Sie bei einer rechtssicheren Entscheidung.