Die wichtigsten Fakten zur Kündigungsschutzklage im Überblick
Eine Kündigung ist nicht automatisch wirksam – und schon gar nicht immer rechtlich zulässig. Damit Sie Ihre Chancen richtig einschätzen können, finden Sie hier die wichtigsten Punkte zur Kündigungsschutzklage, den Fristen und Ihren möglichen Zielen.

Vom ersten Kontakt bis zum Urteil an Ihrer Seite
Ihre Rechte – strategisch durchgesetzt
Nicht jede Klage führt zurück zum alten Arbeitsplatz. Viele Mandant:innen wollen stattdessen eine Abfindung oder ein gutes Zeugnis. Ich entwickle mit Ihnen die passende Strategie für Ihre Situation – rechtssicher, realistisch, entschlossen.
Der Auflauf Ihrer Kündigungsschutzklage
Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage ist gesetzlich geregelt und beginnt mit einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung – geregelt in § 4 KSchG. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie unrechtmäßig war. Ich reiche Ihre Klage fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht ein und begleite Sie durch das Verfahren. Der erste Schritt ist der Gütetermin gemäß § 54 ArbGG, bei dem das Gericht eine einvernehmliche Lösung anstrebt – etwa durch Abfindung, Zeugnis oder Weiterbeschäftigung. Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin nach § 57 ArbGG, in dem die Rechtmäßigkeit der Kündigung genau geprüft wird. Dabei geht es um Fragen wie: Gab es einen sozial gerechtfertigten Grund? Wurden Fristen eingehalten? Besteht ein besonderer Kündigungsschutz? Möglich ist am Ende die Wiedereinstellung, ein Vergleich mit Abfindung oder die Bestätigung der Kündigung. Ich stehe Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite – mit klarem rechtlichen Blick und einer Strategie, die nicht nur Ihre Rechte, sondern auch Ihre berufliche Zukunft sichert.
Erstberatung
Wir besprechen Ihre Kündigung, prüfen Fristen und bewerten die Erfolgsaussichten gemeinsam.
Klage einreichen
Ich formuliere Ihre Klage und reiche sie fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht ein.
Gütetermin
Im ersten Gerichtstermin prüfen wir Vergleichsmöglichkeiten – z. B. Abfindung oder Zeugnis.
Kammertermin
Kommt kein Vergleich zustande, vertrete ich Ihre Interessen entschlossen vor der Kammer.

Ziele einer Kündigungsschutzklage verstehen
Eine Kündigungsschutzklage bedeutet nicht automatisch, dass man unbedingt zurück in den alten Job möchte. Für viele Mandant:innen geht es vielmehr um eine faire Lösung: eine angemessene Abfindung, ein wohlwollendes Arbeitszeugnis oder eine rechtliche Klärung der Kündigungssituation. Je nach Ausgangslage kann das Ziel sein, das Arbeitsverhältnis zu retten – oder einen sauberen, geregelten Abschluss zu erreichen. Ich helfe Ihnen dabei, realistische Ziele zu definieren und eine juristisch sinnvolle Strategie zu entwickeln. Gemeinsam klären wir: Welche Optionen gibt es? Wo bestehen Risiken? Und was ist für Sie persönlich wie beruflich die beste Lösung? Ob Abfindungsverhandlung, Wiedereinstellung oder Vergleich – ich setze mich dafür ein, dass Sie nicht nur rechtlich abgesichert, sondern auch menschlich gut beraten sind.

Ein frühzeitiges Handeln verschafft Ihnen klare Vorteile im Verfahren
Bei einer Kündigung zählt jede Stunde: Wer sich zu spät um rechtlichen Beistand bemüht, riskiert den Verlust wichtiger Rechte. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen – geregelt in § 4 KSchG. Ich sichere für Sie diese Frist, bewerte die Erfolgsaussichten Ihrer Klage und erkenne früh, ob Formfehler oder inhaltliche Schwächen in der Kündigung vorliegen. Ein rechtzeitiges Handeln erlaubt es mir, strategisch zu reagieren, ggf. Vergleichsangebote zu prüfen und Ihre Position bestmöglich zu stärken – noch bevor der Gütetermin angesetzt ist. Mit mir an Ihrer Seite handeln Sie nicht aus Unsicherheit, sondern mit einem klaren Plan: fundiert, zielgerichtet und auf Ihre Situation abgestimmt. Frühzeitige Beratung erhöht nicht nur die Chancen auf Wiedereinstellung oder Abfindung, sondern verschafft Ihnen auch Sicherheit im gesamten Verfahren.
Meine Kanzlei vs. vorschnelles Akzeptieren – der Unterschied zählt
Viele Betroffene zögern oder handeln ohne rechtlichen Beistand – und verschenken wertvolle Chancen. Ich zeige Ihnen, was möglich ist, wenn Sie Ihre Rechte kennen und konsequent durchsetzen.
